Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hotel Ancora oHG

Sehr geehrter Hotelkunde,
bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die vom Kunden veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag.
1.3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. den vertragsgemäß vorgesehenen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (Buchungsbestätigung) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und das Hotel dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Buchungsbestätigung von der darin angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
3.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
3.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
3.3. Mit der Zimmerbuchung hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf einen unentgeltlich bereitgestellten Parkplatz. Eine kostenpflichtige Reservierung von Parkraum in der Garage ist nach Verfügbarkeit möglich.
3.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm durch spätere Räumung entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %, wobei es dem Kunden freisteht, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat dem Empfang eine Abreise nach 11.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr am Vortag zu melden.
3.5. Bei Abreise bzw. beim Auschecken hat der Kunde unaufgefordert alle ausgehändigten Schlüssel an der Rezeption zurückzugeben. Bei Verlust wird eine Gebühr von pauschal EUR 200,00 pro Schlüssel als Aufwand für den Ersatz erhoben. Der Betrag ist sofort fällig.

4. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Ausgaben des Hotels an Dritte.
4.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen und Ähnliches nicht enthalten. Diese Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
4.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss, im Zeitraum vor, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Kunden zu verlangen.
4.6. Aktuelle Preisanpassungen für Extra-Leistungen (z.B. Parkplatznutzung) bleiben vorbehalten.
4.7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
4.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Reduzierung, Nichtinanspruchnahme)
5.1. Buchungen des Kunden sind verbindlich.
5.2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
5.3. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
a) kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 8 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Ancora zugeht.
b) Schadenersatz i.H. von 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bis 1 Tag vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Ancora zugeht.
c) Schadenersatz i.H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung am Anreisetag dem Hotel Ancora zugeht oder bei Nichtanreise des Kunden.
5.4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen auf die vom Kunden geschuldete Zahlung anzurechnen.
5.5. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Besonderer Hinweis bei Stornierungen oder vorzeitiger Abreise bei CORONA-Erkrankungen: Es gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Landes Schleswig-Holstein. Ein Rückzahlungsanspruch – auch teilweise – auf Hotel- und Übernachtungskosten ist nach wie vor ausgeschlossen.

6. Rücktritt des Hotels
6.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2. Wird eine vereinbarte oder gem. Ziffer 4.5. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen Ziffer 5.3. vorliegt.

7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Ansonsten sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.

8. Hotel Ancora Gutscheine
8.1. Hotel Ancora Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Jedem Gutschein ist ein Bestellwert in EUR hinterlegt (Kaufpreis). Bei Preisänderungen der erworbenen Leistung kann es vor Ort zu einer Nachzahlung kommen. Für sämtliche Leistungen gilt der jeweils gültige Katalogpreis.
8.2. Die Hotel Ancora Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder Beträge. Die Ausgabe der Hotel Ancora Gutscheine erfolgt nur gegen Vorkasse.
8.3. Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder ähnliches) gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar. Eine Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet.

9. Besondere Hinweise
9.1. Tiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In den Frühstücksraum und Poolbereich dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
9.2. Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren. Danach werden die Gegenstände, sofern ersichtlicher Wert besteht, einem örtlichen Fundbüro übergeben.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
10.4. Es gilt deutsches Recht.
10.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand: März 2023

ALLE RECHTE VORBEHALTEN. HOTEL ANCORA OHG | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | AGB | KONTAKT